Entgelt 1: Richtig eingruppieren und Leistung gestalten

Mit ihren Tarifverträgen schafft die IG Metall die Voraussetzungen für eine gute und faire Entlohnung. Im Seminar wird auf den Entgeltrahmentarifvertrag (ERA-TV) eingegangen. Dabei haben Betriebsräte die Aufgabe, gemeinsam mit den Beschäftigten die konkrete Umsetzung der Tarifverträge in Betrieb und Unternehmen sicherzustellen. Die Arbeitsbewertung und damit die Eingruppierung haben für die Beschäftigten eine große Bedeutung, denn schließlich beeinflussen sie maßgeblich die Höhe des monatlichen Entgeltes. Die alltäglichen Konflikte in den Betrieben zeigen, wie wichtig es ist, bei der Entgelt- und Leistungsgestaltung alle Handlungsmöglichkeiten zu kennen und zu nutzen. Um qualifiziert und erfolgreich eine gerechte Eingruppierung durchsetzen, bedarf es eines umfassenden Wissens zu tarifvertraglichen Regelungen. 

Das Grundlagenseminar bietet einen ersten Überblick zu den tariflichen Bestimmungen der Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsgestaltung bzw. Leistungsbegrenzung. 

Inhalte

  • Grundlagen des Tarifsystems 
  • Regelungen zur Eingruppierung
  • Überblick über das Leistungsentgelt wie z.B. Prämie und Zielvereinbarung
  • Überblick über Zeitentgelt und Leistungsbeurteilung
  • Möglichkeiten der Leistungsbegrenzung und –gestaltung
  • Tarifvertragliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Zielgruppe

Das Grundlagenseminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, Vertrauensleute und interessierte Beschäftigte. Besonders geeignet ist dieses Seminar für Mitglieder in IG Metall-Vertrauenskörpern, -Entgeltausschüssen und -Tarifkommissionen

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
HVHS Springe e. V.
Kurt-Schumacher-Str. 5
Springe
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
  • NBildUG
  • § 179.4 SGB IX
  • BildFG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto)

1.645,- €

Übernachtung*

335,- €

Verpflegung**

310,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.