Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, hat dies wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Eine besondere Form ist der Manteltarifvertrag. Er regelt wichtige Rahmenbedingungen des Arbeitslebens, zum Beispiel die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Mehrarbeit, Zuschläge für Mehr- und Nachtarbeit oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Damit ist der Manteltarifvertrag eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsbedingungen in den Betrieben. Wir schauen gemeinsam darauf, welche Bedeutung der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten hat und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.
Wir widmen uns unter anderem folgenden Fragen:
All dies sind klassische Fragen, die oft einer Interessenvertretung oft gestellt werden. Damit die passenden Antworten gegeben werden können, gilt es, die tarifpolitischen regionalen Zusammenhänge zu kennen. Diese Bereiche sind traditionell dem Manteltarifvertrag zugeordnet und der ist Schwerpunkt des Seminars. Neben den inhaltlich fachlichen Übungen wird auch der Umgang mit Tarifverträgen geübt.
Inhalte
Zielgruppe
Das Grundlagen-Seminar richtet sich sowohl an Betriebsräte und Vertrauensleute als auch an interessierte Beschäftigte und IG Metall-Mitglieder.
Seminardauer | 5 Tage |
Gesamtpreis (netto) | 1.645,- € |
Übernachtung* | 335,- € |
Verpflegung** | 310,- € |
Tagungspauschale** | 220,- € |
Seminarkosten*** | 780,- € |
Bücher* | je nach Seminar |
folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen: *) 7%, **) 19%, ***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG. Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023. | |
Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt: - 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an. - 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an. - Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an. |