JAV I: Die Arbeit der Interessenvertretung Jugendlicher und Auszubildender im Betrieb

Wie organisiere ich meine Arbeit als JAVi? Wie führe ich eine Jugendversammlung durch, was gehört alles dazu? Wie arbeite ich am besten mit dem Betriebsrat zusammen? Wie läuft eine gute JAV-Sitzung?

Das JAV-Seminar vermittelt dir die Grundlagen für deine JAV-Arbeit, deine Rechte und Pflichten und deine Handlungsmöglichkeiten. Aber auch die wichtigsten Gesetze und Regelungen rund um die Ausbildung.

Es ist nur der erste Schritt, die Rechtslage zu kennen, darüber hinaus bekommst du jede Menge praktischer Tipps für deine tägliche Arbeit als JAVi. Das JAV-Seminar orientiert sich auch an deinen Bedürfnissen und Fragen und hilft dir, deine Vorhaben umzusetzen. Dabei lernst du Techniken für deine Arbeitsorganisation kennen und bekommst viele praktische Hinweise für den JAV-Alltag. Ein optimaler Einstieg in die JAV-Arbeit mit allen wirklich wichtigen Basics!

Inhalte

  • Die Qualität der Berufsausbildung
  • Die Aufgaben und Zuständigkeiten der JAV
  • Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen (BetrVG, BBiG, JArbSchG u. a.)
  • Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem BR und anderen Gremien, die für die Berufsausbildung zuständig sind
  • Voraussetzungen für eine erfolgreiche JAV-Arbeit
  • Die Jugend- und Auszubildendenversammlung von A bis Z

Zielgruppe

Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen.


Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Hustedt (Celle)
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto) ab 2024

1.645,- €

Übernachtung*

335,- €

Verpflegung** ab 2024

310,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.