Die Interessenvertretung für außertarifliche Beschäftigte (AT-Beschäftigte) ist für Betriebsräte oft ein schwieriges Thema. Sowohl für Betriebsräte als auch auf der Beschäftigtenseite gibt es Unsicherheiten über Zuständigkeiten und mögliche Regelungen. Häufig gibt es Streit, ab wann Beschäftigte als AT- Beschäftigte gelten.
Arbeitsrechtlich sind AT- Beschäftigte eine besondere Gruppe im Betrieb. Betriebsverfassungsrechtlich aber Beschäftigte wie alle anderen auch. Sie haben ähnliche Probleme, wie z. B. zu lange Arbeitszeiten, intransparente Entgeltregelungen und zunehmender Leistungsdruck. Dabei spielt der Arbeitsvertrag eine große Rolle. Betriebsräte wissen häufig nicht, was in den individuellen Arbeitsverträgen vereinbart ist. Damit ist eine Überprüfung, ob die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, oftmals sehr schwierig.
Im Gegensatz zu häufig vertretener Meinung hat der Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Entgeltgerechtigkeit, Arbeitszeitgestaltung und Leistungsregulierung, die die Arbeitsbedingungen der AT-Beschäftigten prägen. Es ist wichtig, diese zu kennen und zu nutzen, um als Betriebsrat mit den Kolleginnen und Kollegen dieser Beschäftigtengruppe gemeinsame Interessen durchzusetzen.
Inhalte
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten der Flächentarifverträge. Der vorherige Besuch folgender Seminare wird empfohlen: Mitbestimmung und Betriebsratshandel, Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln, Entgelt 1 und Von A wir Arbeitszeit bis Z wie zusätzliche Urlaubsvergütungas Seminar richtet sich an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen der Metall- und Elektroindustrie.
Seminardauer | 5 Tage |
Kosten für Seminare bis Ende 2026 | |
Gesamtpreis (netto) | 1.755,- € |
Übernachtung* | 385,- € |
Verpflegung** | 360,- € |
Tagungspauschale** | 220,- € |
Seminarkosten*** | 790,- € |
Bücher* | je nach Seminar |
Kosten für Seminare ab 2027 | |
Gesamtpreis (netto) | 1.785,- € |
Übernachtung* | 385,- € |
Verpflegung** | 360,- € |
Tagungspauschale** | 250,- € |
Seminarkosten*** | 790,- € |
Bücher* | je nach Seminar |
folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen: *) 7%, **) 19%, ***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.
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Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt: - 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an. - 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an. - Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an. |