Bei den Themen Einstellung und Eingruppierung oder Versetzung und Umgruppierung hat der Betriebsrat auf der Grundlagedes Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht.
Was aber, wenn Beschäftigte ihre Eingruppierung für nicht korrekt halten? Was passiert bei der Reklamation der Eingruppierung, der Entgeltgruppe oder -stufe? Welche Vorgehensweise ist bei Reklamationen der Leistungsvorgabe im Leistungsentgelt vorgesehen? Oder beim Vorhandensein eines „Leistungs“-Beurteilungssystems, wenn Beschäftigte mit der Beurteilung nicht zufrieden sind?
In unseren Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie sind Instrumente vorhanden, wie die betriebliche Interessenvertretung vorgehen soll. Eins der wichtigsten Instrumente ist die paritätische Kommission, aber auch die Gespräche bzw. Einigungsversuche zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Wir schauen auf die unterschiedlichen Instrumente der Konfliktlösung.
Das Seminar bereitet auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor. Im Mittelpunkt steht die Vorbereitung der paritätischen Kommission. Dazu gehören u.a. die Klärung der Aufgaben, der Ablauf der Verhandlungen, Bewältigung schwieriger Situationen im Verhandlungsprozess. Dazu gehört aber auch die praktische Umsetzung im Seminar an Situationen, die aus der Praxis mitgebracht werden.
Inhalte
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen der Metall- und Elektroindustrie.
Seminardauer | 5 Tage |
Gesamtpreis (netto) | 1.645,- € |
Übernachtung* | 335,- € |
Verpflegung** | 310,- € |
Tagungspauschale** | 220,- € |
Seminarkosten*** | 780,- € |
Bücher* | je nach Seminar |
folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen: *) 7%, **) 19%, ***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG. Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023. | |
Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt: - 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an. - 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an. - Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an. |