Entgelt IIC: Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung mitbestimmen?!

Der Leistungsdruck der Beschäftigten steigt in fast allen Bereichen des Betriebes. Zeitentgelt mit Leistungsbeurteilung kommt in diesen Bereichen am häufigsten zur Anwendung. Dabei besteht gerade hier das Problem, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht über abverlangte Leistung hat. In wenigen Betrieben wurden Zielvereinbarungen bzw. ein Zielentgelt vereinbart. Als Beschäftigte und Interessenvertretung erleben wir Symptome von Überlastung und Burnout. Handeln ist erforderlich – nur wie? Welche rechtlichen und tariflichen Handlungsmöglichkeiten haben Betriebsräte und Beschäftigte? Ist eine bessere Leistungsbeurteilung hilfreich zur Problemlösung? Kann der Wechsel zu Zielvereinbarungen eine Verbesserung der Bedingungen bringen?

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
Otto-Brenner-Str. 100
Sprockhövel
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
  • NBildUG
  • BildFG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto)

1.645,- €

Übernachtung*

335,- €

Verpflegung**

310,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.