Der Erhalt der Gesundheit und die Verhütung von Krankheit und Unfällen ist für die Gestaltung humaner, gesunder Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze notwendig. Arbeit darf nicht krank machen, das ist ein zentrales gewerkschaftliches Ziel im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Damit dies im Betrieb auch praktisch umgesetzt werden kann, ist es wichtig, die gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem BetrVG, der Arbeitsstättenverordnung etc. zu kennen und die Inhalte anwenden zu können. Darüber hinaus wird die Bedeutung der betrieblichen und überbetrieblichen Einrichtungen des Arbeitsschutzes vermittelt.
Inhalte
Zielgruppe
Interessierte Arbeitnehmer*innen und IG Metall-Mitglieder. Besonders geeignet ist dieses Seminar für Vertrauensleute, Betriebsräte und Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss sowie Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, die Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnehmen.