Tarifliche Bestimmungen zur Altersteilzeit

Flexibler Übergang in die Rente

Seit vielen Jahren wird die Rentengesetzgebung zum Nachteil der Beschäftigten geändert. Altersteilzeit ist heute in der Metall- und Elektroindustrie das dominierende Modell für Beschäftigte, die vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen. Wie es funktioniert, erfahrt ihr in diesem Seminar. Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen Grundlagen zur Altersteilzeit und dem TV Flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ). Dabei werden die Anspruchsmodelle nach Tarifvertrag besprochen und die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen abzuschließen, erläutert.

Für die betriebliche Interessenvertretung gibt es vielfältige Aufgaben. So muss in den Betrieben geklärt werden, wann Beschäftigte einen individuellen Anspruch geltend machen können. Anhand individueller Rentenzugangsmöglichkeiten schauen wir auf die Auswirkungen des Modells bei den Beschäftigten. Was ist, wenn Beschäftigte in der Altersteilzeit krank werden? Welcher Betrag wird in die Rentenversicherung eingezahlt? Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar bearbeitet.

Inhalte

  • Tarifliche und rechtliche Grundlagen zur Altersteilzeit
  • Wer hat Anspruch auf einen Altersteilzeitvertrag?
  • Welche Auswirkungen hat das Rentenrecht auf die Altersteilzeit und damit auf die Beschäftigten?
  • Berechnung des Altersteilzeitentgelts und Aufstockungsbeträge
  • Arbeitszeit während der Altersteilzeit
  • Inhalte einer Betriebsvereinbarung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen der Metall- und Elektroindustrie.

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Hustedt (Celle)
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

3 Tage

Gesamtpreis (netto)

987,- €

Übernachtung*

201,- €

Verpflegung**

186,- €

Tagungspauschale**

132,- €

Seminarkosten***

468,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.