Unser gutes Recht

Mitbestimmung bei außertariflich Beschäftigten (Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates)

Die Interessenvertretung für außertarifliche Beschäftigte (AT-Beschäftigte) ist für Betriebsräte oft ein schwieriges Thema. Sowohl für Betriebsräte als auch auf der Beschäftigtenseite gibt es Unsicherheiten über Zuständigkeiten und mögliche Regelungen. Häufig gibt es Streit, ab wann Beschäftigte als AT-Beschäftigte gelten. Arbeitsrechtlich sind AT-Beschäftigte eine besondere Gruppe im Betrieb. Betriebsverfassungsrechtlich aber Beschäftigte wie alle anderen auch und sie haben ähnliche Probleme, wie z. B. zu lange Arbeitszeiten, intransparente Entgeltregelungen und zunehmender Leistungsdruck.

Im Gegensatz zu häufig vertretener Meinung hat der Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Entgeltgerechtigkeit und Arbeitszeitgestaltung, die die Arbeitsbedingungen der AT-Beschäftigtenprägen. Es ist wichtig, diese zu kennen und zu nutzen, um als Betriebsrat mit den Kolleginnen und Kollegen dieser Beschäftigtengruppe gemeinsame Interessen durch zu setzen.

 

Inhalte

  • Definition AT-Beschäftigte
  • Geldliches Abstandgebot gemäß Tarifvertrag
  • Abgrenzung leitende Angestellte
  • Tarifliche und rechtliche Grundlagen
  • Mitbestimmung des Betriebsrates bei z. B. Entgelt und Arbeitszeit
  • Beteiligung und Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen der Metall- und Elektroindustrie.

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Hustedt (Celle)
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
  • § 179.4 SGB IX
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto)

1.645,- €

Übernachtung*

335,- €

Verpflegung**

310,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.