AuG 1: Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Erhalt der Gesundheit und die Verhütung von Krankheit und Unfällen ist für die Gestaltung humaner, gesunder Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze notwendig. Arbeit darf nicht krank machen, das ist ein zentrales gewerkschaftliches Ziel im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Damit dies im Betrieb auch praktisch umgesetzt werden kann, ist es wichtig, die gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem BetrVG, der Arbeitsstättenverordnung etc. zu kennen und die Inhalte anwenden zu können. Darüber hinaus wird die Bedeutung der betrieblichen und überbetrieblichen Einrichtungen des Arbeitsschutzes vermittelt.

Inhalte

  • Bestandsaufnahme der Belastungen im Betrieb und ihrer Auswirkungen
  • Interessensituation im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Das Arbeitsschutzrecht und die Arbeitsschutzorganisation
  • Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Zielgruppe

Interessierte Arbeitnehmer*innen und IG Metall-Mitglieder. Besonders geeignet ist dieses Seminar für Vertrauensleute, Betriebsräte und Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss sowie Mitglieder von  Schwerbehindertenvertretungen, die Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnehmen.

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Hustedt (Celle)
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
  • NBildUG
  • § 179.4 SGB IX
  • BildFG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Hannover
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto)

1.645,- €

Übernachtung*

335,- €

Verpflegung**

310,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.