Entgelt IIC: Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung mitbestimmen?!

Der Leistungsdruck der Beschäftigten steigt in fast allen Bereichen des Betriebes. Zeitentgelt mit Leistungsbeurteilung kommt in diesen Bereichen am häufigsten zur Anwendung. Dabei besteht gerade hier das Problem, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht über abverlangte Leistung hat. In wenigen Betrieben wurden Zielvereinbarungen bzw. ein Zielentgelt vereinbart. Als Beschäftigte und Interessenvertretung erleben wir Symptome von Überlastung und Burnout. Handeln ist erforderlich – nur wie? Welche rechtlichen und tariflichen Handlungsmöglichkeiten haben Betriebsräte und Beschäftigte? Ist eine bessere Leistungsbeurteilung hilfreich zur Problemlösung? Kann der Wechsel zu Zielvereinbarungen eine Verbesserung der Bedingungen bringen?

Freistellung
Nach § 37.6 BetrVG sowie NBildUG und BildFG

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
IG Metall-Bildungszentrum Beverungen
Elisenhöhe
Beverungen
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle