THP-Teilhabepraxis: Grundlagenseminar zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die stetig steigenden Anforderungen und die sich verändernde Arbeitsbelastung durch moderne Arbeitsorganisation und neue Technologien haben Auswirkungen auf ArbeitnehmerInnen. Krankheiten und Behinderungen mit steigendem Alter nehmen zu. Die Ursachen von Schwerbehinderung liegen zu 80% bei sich langsam verstärkenden arbeitsbedingten Krankheiten! Aber wie kann ich mich für meine KollegInnen einsetzen? Wer sind meine AnsprechpartnerInnen und welche Gesetze und Institutionen unterstützen mich? Welche besonderen Ansprüche können schwerbehinderte Menschen im Beruf geltend machen?

Das Seminar führt in die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ein. Von den Rechten und Pflichten der SBV bis zur Vorbeugung gegen Gesundheitsgefahren im Betrieb. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Gewerkschaft sowie der Arbeitsagentur, der Krankenkasse, dem Rententräger und dem Integrationsamt.

Inhalte

  • Soziale und gesundheitliche Risiken des Modernisierungsprozesses
  • Was ist eine Behinderung – wann beginnt eine Behinderung (GdB)
  • Stellung, Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
  • Arbeiten mit dem SGB IX
  • Die Zusammenarbeit mit Gremien, Gewerkschaften und Behörden
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Organisation der SBV-Arbeit

Zielgruppe

Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und interessierte leistungsgeminderte ArbeitnehmerInnen

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Hustedt (Celle)
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
  • § 179.4 SGB IX
  • NBildUG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto) ab 2024

1.645,- €

Übernachtung*

335,- €

Verpflegung** ab 2024

310,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.