Seit vielen Jahren wird die Rentengesetzgebung zum Nachteil der Beschäftigten geändert. Altersteilzeit ist heute in der Metall- und Elektroindustrie das dominierende Modell für Beschäftigte, die vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen. Wie es funktioniert, erfahrt ihr in diesem Seminar. Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen Grundlagen zur Altersteilzeit und dem TV Flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ). Dabei werden die Anspruchsmodelle nach Tarifvertrag besprochen und die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen abzuschließen, erläutert.
Für die betriebliche Interessenvertretung gibt es vielfältige Aufgaben. So muss in den Betrieben geklärt werden, wann Beschäftigte einen individuellen Anspruch geltend machen können. Anhand individueller Rentenzugangsmöglichkeiten schauen wir auf die Auswirkungen des Modells bei den Beschäftigten. Was ist, wenn Beschäftigte in der Altersteilzeit krank werden? Welcher Betrag wird in die Rentenversicherung eingezahlt? Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar bearbeitet.
Inhalte
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen der Metall- und Elektroindustrie.
Freistellung
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX
Seminarkosten pro Teilnehmer*in:
Folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:
*) 7% **) 19% ***) befreit gemäß §4 Nr 22a UStG.