Entgelt 1: Richtig eingruppieren und Leistung gestalten

Mit ihren Tarifverträgen schafft die IG Metall die Voraussetzungen für eine gute und faire Entlohnung. Im Seminar wird auf den Entgeltrahmentarifvertrag (ERA-TV) eingegangen. Dabei haben Betriebsräte die Aufgabe, gemeinsam mit den Beschäftigten die konkrete Umsetzung der Tarifverträge in Betrieb und Unternehmen sicherzustellen. Die Arbeitsbewertung und damit die Eingruppierung haben für die Beschäftigten eine große Bedeutung, denn schließlich beeinflussen sie maßgeblich die Höhe des monatlichen Entgeltes. Die alltäglichen Konflikte in den Betrieben zeigen, wie wichtig es ist, bei der Entgelt- und Leistungsgestaltung alle Handlungsmöglichkeiten zu kennen und zu nutzen. Um qualifiziert und erfolgreich eine gerechte Eingruppierung durchsetzen, bedarf es eines umfassenden Wissens zu tarifvertraglichen Regelungen. 

Das Grundlagenseminar bietet einen ersten Überblick zu den tariflichen Bestimmungen der Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsgestaltung bzw. Leistungsbegrenzung. 

Inhalte

  • Grundlagen des Tarifsystems 
  • Regelungen zur Eingruppierung
  • Überblick über das Leistungsentgelt wie z.B. Prämie und Zielvereinbarung
  • Überblick über Zeitentgelt und Leistungsbeurteilung
  • Möglichkeiten der Leistungsbegrenzung und –gestaltung
  • Tarifvertragliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Zielgruppe

Das Grundlagenseminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, Vertrauensleute und interessierte Beschäftigte. Besonders geeignet ist dieses Seminar für Mitglieder in  IG Metall-Vertrauenskörpern, Entgeltausschüssen und Tarifkommissionen

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
HVHS Springe e. V.
Kurt-Schumacher-Str. 5
Springe
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
  • NBildUG
  • BildFG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto) ab 2023

1.620,- €

Übernachtung* ab 2023

335,- €

Verpflegung** ab 2023

285,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2022.