AuG 1: Arbeits- und Gesundheitsschutz (Freistellung nach Bildungsurlaub)

Der Erhalt der Gesundheit und die Verhütung von Krankheit und Unfällen ist für die Gestaltung humaner, gesunder Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze notwendig. Arbeit darf nicht krank machen, das ist ein zentrales gewerkschaftliches Ziel im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Damit dies im Betrieb auch praktisch umgesetzt werden kann, ist es wichtig, die gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem BetrVG, der Arbeitsstättenverordnung etc. zu kennen und die Inhalte anwenden zu können. Darüber hinaus wird die Bedeutung der betrieblichen und überbetrieblichen Einrichtungen des Arbeitsschutzes vermittelt.

Inhalte

  • Bestandsaufnahme der Belastungen im Betrieb und ihrer Auswirkungen
  • Interessensituation im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Das Arbeitsschutzrecht und die Arbeitsschutzorganisation
  • Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Zielgruppe

Interessierte Arbeitnehmer*innen und IG Metall-Mitglieder. Besonders geeignet ist dieses Seminar für Vertrauensleute, Betriebsräte und Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss sowie Mitglieder von  Schwerbehindertenvertretungen, die Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnehmen.

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Hustedt (Celle)
Freistellung
  • Bildungsurlaubsgesetz
Zugang für Geschäftsstelle
  • Wolfsburg