BR 1: Interessenvertretung im Betrieb

Wissen, was wichtig ist – die Grundlagen der Betriebsverfassung und die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) als Wegweiser einer erfolgreichen BR-Arbeit. Klar und verständlich wird den Fragen nachgegangen, was es heißt, Betriebsrat zu sein, welche Aufgaben zukünftig anstehen und was unbedingt zu beachten ist. Das Kennenlernen der Informations- und Mitbestimmungsrechte auf betrieblicher sowie der Mitwirkungsrechte auf Unternehmensebene geben allen Teilnehmenden eine praktische Handlungsorientierung. Die Aufgaben des Betriebsrates bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten werden vermittelt und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft aufgezeigt.

Das Grundlagenseminar ist eine fundierte Einführung in die Arbeit von Betriebsräten, das hilft, die anstehenden Aufgaben selbstbewusst und kompetent wahrzunehmen.

Inhalte

  • Grundsätze der Interessenvertretung in unserer Rechtsordnung
  • Positionsbestimmung sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrates
  • Beurteilen von unternehmerischen Maßnahmen vor dem Hintergrund des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Beteiligungsrechte nach dem BetrVG und ihre Anwendung
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG
  • Grundlagen der Geschäftsführung des Betriebsrates
  • Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen

Zielgruppe

Mitglieder von Betriebsräten sowie interessierte ArbeitnehmerInnen. Eine sinnvolle Ergänzung ist die vorherige Teilnahme am A 1 Seminar.

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Hustedt (Celle)
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
  • NBildUG
  • BildFG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto) ab 2024

1.645,- €

Übernachtung*

335,- €

Verpflegung** ab 2024

310,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.