Entgelt 1: Richtig eingruppieren und Leistung gestalten

Um qualifiziert und erfolgreich eine gerechte Eingruppierung durchsetzen, Angriffe der Unternehmen durch Abgruppierungen abwehren oder tarifvertrag­­liche Regelungen zur Begrenzung von Leistungsdruck umsetzen zu können, bedarf es eines umfassenden Wissens tarifvertraglicher Regelungen, Tipps und Tricks.

Das Seminar bietet einen ersten Überblick zu den tariflichen Bestimmungen der Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsgestaltung bzw. Leistungsbegrenzung. Der Umgang mit diesen Bestimmungen wird vertieft und trainiert.

Inhalte

  • Grundlagen des Tarifsystems
  • Regelungen zur Eingruppierung
  • Zeit- und Leistungsentgelt
  • Zielvereinbarungen
  • Tarifvertragliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Möglichkeiten der Leistungsbegrenzung und -gestaltung

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Betriebsräte und interessierte ArbeitnehmerInnen und IG Metall-Mitglieder. Besonders geeignet ist dieses Seminar für Mitglieder in IG Metall-Vertrauenskörpern, Entgeltausschüssen und Tarifkommissionen.

Seminarausschreibung
Veranstaltungsort
Bildungszentrum HVHS Hustedt e.V.
Zur Jägerei 81
Hustedt (Celle)
Freistellung
  • § 37.6 BetrVG
  • NBildUG
  • BildFG
Zugang für Geschäftsstelle
  • Offen für alle
Kosten

Seminardauer

5 Tage

Gesamtpreis (netto) ab 2024

1.645,- €

Übernachtung*

335,- €

Verpflegung** ab 2024

310,- €

Tagungspauschale**

220,- €

Seminarkosten***

780,- €

Bücher*

je nach Seminar

folgende Steuersätze sind bei den einzelnen Rechnungspositionen zu berücksichtigen:

*) 7%,

**) 19%,

***) befreit gemäß §4 Nr. 22a UStG.

Alle Preise vorbehaltlich Preis- und Mehrwertsteuererhöhung, Stand Okt. 2023.

 

Ausfallkosten: Die IG Metall-Bildungszentren und die Betriebsräte Akademie behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

- 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminarkosten an.

- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70 % der Seminarkosten an.

- Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.